1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen sind verbindlich, wenn sie in der Offerte, der Auftragsbestätigung oder in einem separaten Vertrag z.B. dem Pflichtenheft als anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Gerth Solutions GmbH ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.
2. Angebot
Die Offerte bleibt ein Monat verbindlich, sofern nichts anderes vermerkt worden ist.
3. Vertragsgegenstand und Rangfolge
Der Gegenstand des Vertrages sowie der Umfang der Arbeiten sind in der Offerte bzw. der Auftragsbestätigung oder dem Pflichtenheft umschrieben. Die folgenden Schriftstücke sind Vertragsbestandteile des Vertrages in der folgenden Rangordnung, die bei Widersprüchen gilt:
4. Preise
Sofern im Kostenvoranschlag/Offerte nichts anderes bestimmt ist, sind die offerierten Preise freibleibend, d.h. die Arbeiten werden nach Zeit und Aufwand aufgrund der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Ansätze der Gerth Solutions GmbH verrechnet. Reise-, Transport- und andere Nebenkosten werden dem Kunden nach Ergebnis verrechnet. Die Offerte umfasst nur die ausdrücklich aufgeführten Anlageteile und Arbeiten. Vom Kunden verlangte Mehrleistungen und Änderungen werden zu den im Kostenvoranschlag angewendeten Ansätzen in Rechnung gestellt. Verlangte Überzeit und Sonntagsarbeit wird mit den üblichen Zuschlägen verrechnet, sofern nichts anderes geregelt ist. Die Gerth Solutions GmbH behält sich bei Globalpreisen eine
Preisanpassung vor, falls zwischen dem Zeitpunkt der Offerte und der vertragsmässigen Erfüllung die Lohnansätze oder die Materialpreise ändern. Bei Global- und Pauschalpreisen erfolgt eine Preisanpassung ausserdem, wenn:
5. Transport, Verpackung und Lager
Die Auslagen für normale Transporte von Installationsmaterial und Werkzeug ab Lager gehen zu Lasten der Gerth Solutions GmbH. Andere Transporte gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde stellt der Gerth Solutions GmbH bei Bedarf einen abschliessbaren, für Zu- und Abfuhr leicht zugänglichen, feuersicheren Raum als Zwischenlager vor Ort kostenlos zur Verfügung.
6. Rückgabe Produkte
Bei folgenden Bedingungen können wir keine
100% Rückvergütung vornehmen: Produkt retour ohne Originalverpackung, Produkt war im Einsatz, Produkte-Verpackung mit beeinträchtigtem Siegel (Siegel-Schutz entfernt -> Produkt geöffnet)
7. Termine
Alle Angaben über die Ausführungsfristen beruhen auf Schätzungen und sind nicht verbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit sei ausdrücklich und schriftlich zugesichert worden. Die Einhaltung von vereinbarten Ausführungsterminen setzt rechtzeitige Abklärung und Übergabe aller technischen Ausführungsunterlagen, Einhaltung der Lieferfristen sowie rechtzeitige Fertigstellung der bauseitigen Vor- und Nebenarbeiten voraus. Eine Ausführungsfrist ist auch dann eingehalten, wenn zwar Teile fehlen oder Nacharbeiten erforderlich sind, der bestimmungsgemässe Betrieb aber möglich bzw. nicht beeinträchtigt wird.
8. Abnahme
Die Arbeiten sind vom Kunden oder seinem Beauftragten zusammen mit der Gerth Solutions GmbH abzunehmen. Sobald dem Kunden die Abnahmebereitschaft gemeldet wird, hat er die Arbeiten innerhalb angemessener Frist zu prüfen und der Gerth Solutions GmbH allfällige Mängel unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt er dies, gelten die Arbeiten als genehmigt. Wegen geringfügiger Mängel, insbesondere solcher, welche die Funktionstüchtigkeit nicht wesentlich beeinträchtigten, darf die Abnahme nicht verweigert werden. Die Gerth Solutions GmbH hat derartige Mängel unverzüglich zu beheben. Bei erheblichen Abweichungen vom Vertrag oder schwerwiegenden Mängeln kann der Kunde die Abnahme verweigern. In diesem Falle hat er der Gerth Solutions GmbH eine angemessene Nachfrist zu gewähren, innerhalb welcher der vertragsmässige Zustand herzustellen ist. Danach ist dem Kunden die Abnahmebereitschaft erneut anzuzeigen.
9. Zahlungsbedingungen
Sofern keine anderen Abmachungen vereinbart sind, gelten folgende Zahlungsbedingungen. Rechnungen für Installationen und Lieferungen sind zahlbar innert 10 Tagen rein netto. Bei grösseren, oder über einen längeren Zeitraum dauernden Aufträgen, werden eine Akontozahlung, oder dem Baufortschritt entsprechende Teilzahlungen in Rechnung gestellt. Diese sind innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Der Kunde darf Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von der Gerth Solutions GmbH nicht anerkannter Gegenforderungen weder zurückhalten noch kürzen.
Bei Überschreitungen der vereinbarten Zahlungstermine können ohne besondere Mahnung Verzugszinsen von
5% berechnet werden.
10. Haftung
Die Gerth Solutions GmbH haftet im Umfang der gesetzlichen Haftpflicht, aber nur im Rahmen des Deckungsumfangs der in der Schweiz üblichen Haftpflichtversicherungs-bedingungen, für die von ihr oder ihrem Personal zu vertretenden unmittelbaren Personen- und Sachschäden, die anlässlich der Vertragserfüllung entstanden sind. Für mittelbaren Schaden und entgangenen Gewinn haftet die Gerth Solutions GmbH nur, wenn sie ein absichtliches oder grobes Verschulden trifft.
11. Gewährleistung
Für Apparatelieferungen gilt die Garantie gemäss den Bestimmungen des Herstellerwerkes. Für die fachgemässe und sorgfältige Ausführung der vertragsmässigen Arbeiten leistet die Gerth Solutions GmbH für die Dauer von zwei Jahren ab Abnahme Gewähr. Erweisen sich die Arbeiten während der Gewährleistungszeit als schadhaft oder unbrauchbar und ist dies nachweislich auf mangelhafte Ausführung der Arbeiten oder auf fehlerhaftes von der Gerth Solutions GmbH geliefertes Material zurückzuführen, so werden derartige Teile von der Gerth Solutions GmbH innerhalb angemessener Frist nach ihrer Wahl instandgesetzt oder ausgewechselt. Voraussetzung ist, dass ihr die Mängel während der Gewährleistungszeit und unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden. Wenn ein Gerät aufgrund von Störungen oder Funktionsfehlverhalten ausgetauscht werden muss, wird die aufgewendete Zeit dem Auftraggeber nach aktuellem Regieansatz verrechnet.
Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die nicht durch die Gerth Solutions GmbH zu vertreten sind, wie beispielsweise mangelhafte Instandhaltung, natürliche Abnützung durch unsachgemässe Bedienung usw. Für daraus resultierende Schäden lehnt die Gerth Solutions GmbH jegliche Haftung ab. Bei beschädigtem oder entferntem Garantie-Siegel am Gerät erlischt die Garantie.
12. Eigentumsvorbehalt
Pläne, Berechnungen, Kostenvoranschläge usw. sind Eigentum der Gerth Solutions GmbH. Ohne Einwilligung ist die Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte untersagt. Eingebaute Teile und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Gerth Solutions GmbH.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht, wobei das UN-Kaufrecht (CISG) vollständig ausgeschlossen wird. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Bettwiesen Gerichtsstand.
ALLGEMEIN
Gültig ab 1. September 2022